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Eine gute Nachlassplanung entlastet unsere Liebsten in der schwierigen Zeit, wenn unser Leben zu Ende geht, enorm. Das Schweizer Erbrecht gibt uns dafür einen rechtlichen Rahmen: Einige Familienangehörige haben Anrecht auf den sogenannten Pflichtteil, der ihnen per Gesetz einen Mindestanteil an der Hinterlassenschaft zuweist. Über den anderen Teil, die sogenannte freie Quote, können wir bereits heute mit einem Testament frei verfügen.
Nach heute noch geltendem Recht fliesst aber ein grosser Anteil der Hinterlassenschaft zwingend an die Familie. Mit dem neuen Erbrecht reagiert der Bundesrat auf die Tatsache, dass sich die Lebenssituationen und Familienumstände in der Schweiz in den vergangenen hundert Jahren stark verändert haben. Das neue Erbrecht gibt uns mehr Spielraum.
Der Grundsatz von Pflichtteil und freier Quote bleibt im revidierten Erbrecht bestehen. Doch der Anteil, der zwingend in die Familie fliesst, wird kleiner:
Dies hat zur Folge, dass wir über einen grösseren Teil unserer Hinterlassenschaft frei verfügen können. Wir können etwa geliebte Menschen im weiteren Familienkreis, wichtige Freundinnen und Freunde oder auch eine gemeinnützige Organisation, die uns ganz besonders am Herzen liegt, stärker begünstigen.
Wenn Sie bereits ein Testament verfasst haben, ist dies ein guter Zeitpunkt, es zu überprüfen: Entspricht es noch Ihren Wünschen? Möchten Sie angesichts des revidierten Erbrechts Änderungen anbringen? Falls Sie bisher noch nicht dazu gekommen sind, über Ihre Nachlassplanung nachzudenken, ist nun eine gute Gelegenheit, damit zu beginnen.