In Honduras arbeiten rund 100'000 Personen – davon 90 Prozent Frauen – als Hausangestellte. Ihre Arbeitsbedingungen sind katastrophal: Sie haben keine Arbeitsverträge, keine Sozialleistungen, 15-Stunden-Arbeitstage und sind oft Übergriffen ausgesetzt. Zusammen mit dem honduranischen Frauenforschungszentrum CEM-H (Centro de Estudios de la Mujer – Honduras) unterstützt Brücke Le Pont Hausangestellte direkt, setzt sich aber auch für Verbesserungen auf gesetzlicher Ebene ein.

Ein Netzwerk, das die Hausangestellten selbständig führen, bietet im Projekt Trabajo Digno Kurse zu Menschen- und Arbeitsrechten, berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen und eine Stellenbörse an. Davon profitieren innerhalb von drei Jahren (2020–2022) rund 850 Hausangestellte. Zusätzlich sensibilisiert das Netzwerk mit Öffentlichkeitsarbeit über 50'000 weitere Hausangestellte.

Kampf um rechtliche Anerkennung

2021 errangen die Hausangestellten einen wichtigen Etappensieg auf dem langen Weg zur rechtlichen Besserstellung: Der Oberste Gerichtshof liess zwei Klagen auf Verfassungswidrigkeit zu und leitete sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Die erste Klage richtet sich gegen Artikel des honduranischen Arbeitsgesetzes, die Hausangestellte explizit von schützenden Bestimmungen ausschliessen, beispielsweise zur Höchstarbeitszeit und zu Ruhe- und Feiertagen.

Die zweite Klage richtet sich gegen das Gesetz über die Mindestlöhne, das Hausangestellte ausschliesst. Dies ist ein Widerspruch zur honduranischen Verfassung, die festhält, dass alle Arbeitnehmer*innen das Recht auf einen festgelegten Mindestlohn haben. Die Mitglieder des Hausangestelltennetzwerks erarbeiteten die Klagen gegen diese diskriminierenden Gesetzesartikel mit der Unterstützung einer Anwältin. Dabei stützten sie sich auch auf das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte.


oben im Bild: Mitglieder des Hausangestelltennetzwerkes reichten am 25. November 2020, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, zwei Klagen beim Obersten Gerichtshof ein – 2021 wurden sie gutgeheissen.