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Die Arbeitsbedingungen in vielen zentralamerikanischen Fabriken, insbesondere in Textilfabriken (Maquilas) sind katastrophal: Die Angestellten leiden unter prekären Arbeitsverträgen, unbezahlten Überstunden, fehlenden Sozialleistungen und chronischen Gesundheitsschäden. Arbeiterinnen werden häufig sexuell belästigt, zu Schwangerschaftstests bei der Anstellung gezwungen oder im Falle einer Schwangerschaft entlassen.
Arbeitnehmende, die sich juristisch gegen solche Verletzungen ihrer Arbeitsrechte wehren, kommen nur schwer zu ihrem Recht. Einerseits arbeiten die zuständigen Gerichte oft langsam und fehlerhaft. Andererseits werden Urteile zugunsten der ArbeiterInnen häufig nicht vollzogen, da die Fabriken ihnen nicht von sich aus Folge leisten. Das Projekt Derechos Laborales von Brücke Le Pont, ihrer Partnerorganisation ORMUSA (Organización de Mujeres Salvadoreñas por la Paz) und der salvadorianischen Generalstaatsanwaltschaft setzt genau hier an.
Im Jahr 2020 bearbeiteten sieben GerichtsvollstreckerInnen die Fälle von Arbeitsrechtsverletzungen und setzten sich für die Durchsetzung der Urteile ein. Ihre Arbeit wurde durch die weitreichenden Massnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie erschwert, in El Salvador galt über mehrere Monate hinweg eine strikte Ausgangssperre. Um die Begleitung der Arbeitnehmenden weiterhin zu gewährleisten, bot die Generalstaatsanwaltschaft zusätzliche Beratungen via Telefon, E-Mail und WhatsApp an. Dies wurde von den Arbeitnehmenden sehr geschätzt und trug zum Projekterfolg bei.
Die GerichtsvollstreckerInnen schlossen insgesamt 533 Fälle ab und erreichten für die betroffenen ArbeiterInnen Rückzahlungen von ausstehenden Löhnen und Sozialleistungen im Wert von rund 865'000 Franken – angesichts der durch Covid-19 erschwerten Umstände ein grosser Erfolg! Der Einsatz der GerichtsvollstreckerInnen ist entscheidend dafür, dass die ArbeiterInnen ihre Rechte einfordern. Sie sehen, dass sich das langwierige und oft komplizierte Prozedere einer Rechtsklage lohnt und dass die Urteile auch tatsächlich durchgesetzt werden.
Viele Arbeitsrechtsverletzungen sind geschlechtsspezifisch. So suchen oft Arbeiterinnen die Generalstaatsanwaltschaft auf, weil ihnen aufgrund einer Schwangerschaft fristlos gekündigt wurde oder weil sie tiefere Löhne als ihre Kollegen erhalten. Das Projektpersonal erarbeitete deshalb eine neue Weiterbildung für die GerichtsvollstreckerInnen und weitere Angestellte der Generalstaatsanwaltschaft. 2020 schlossen 90 Angestellte die 12-tägige Weiterbildung erfolgreich ab. Sie können so bei einer Arbeitsrechtsverletzung zusätzliche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts besser erkennen und angehen.
Dieser Artikel ist im Jahresbericht 2020 (PDF) erschienen.